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   OLG Frankfurt, 24.04.1998 - 3 Ss 117/98   

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OLG Frankfurt, 24.04.1998 - 3 Ss 117/98 (https://dejure.org/1998,19303)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.04.1998 - 3 Ss 117/98 (https://dejure.org/1998,19303)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. April 1998 - 3 Ss 117/98 (https://dejure.org/1998,19303)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Stuttgart, 24.03.2020 - 61 Ns 142 Js 114222/16

    Strafbarkeit eines Außenprüfers wegen Strafvereitelung durch Unterlassen

    Für die Strafvereitelung bedeutet diese "Abgrenzung", dass ein Unterlassen der Anknüpfungspunkt der strafrechtlichen Würdigung ist, wenn sich jemand schlicht weigert, eine bestimmte Handlung vorzunehmen, zum Beispiel eine Aussage zu machen (OLG Frankfurt a.M. StraFo 1998 237) oder als Arzt dem Beschuldigten Blut abzunehmen.
  • OLG Hamm, 09.11.2017 - 4 RVs 127/17

    Strafvereitelung; Unterlassen; Zeuge; Auskunftsverweigerungsrecht; Notstand;

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die unberechtigte Verweigerung des Zeugnisses zur Strafbarkeit wegen Strafvereitelung durch Unterlassen (§ 13 StGB) führen kann, weil der Zeuge in dieser Eigenschaft Garant für die staatliche Strafrechtspflege ist, was aus seiner besonderen strafprozessualen Pflichtenstellung folge (OLG Köln, Beschl. v. 11.12.2009 - 2 Ws 588/09 - juris; vgl. auch: OLG Frankfurt, Beschl. v. 24.04.1998 - 3 Ss 117/98 - juris; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 13.01.1993 - 1 Ss 214/92 - juris; ebenso u.a. auch: Altenhain NK, 4. Aufl., § 258 Rdn. 46; Schönke/Schröder/Stree/Hecker StGB, 29. Aufl., § 258 Rdn. 17; Hoyer in SK-StGB, 8. Aufl., § 258 Rdn. 32; Walter in: LK-StGB, 12. Aufl., § 258 Rdn. 104; Klein StV 2006, 338, 339; Weidemann JA 2008, 532, 533).
  • OLG Köln, 11.12.2009 - 2 Ws 588/09

    Strafbarkeit unberechtigter Zeugnisverweigerung

    Im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend nimmt die Strafkammer der Sache nach an, dass die unberechtigte Verweigerung des Zeugnisses zur Strafbarkeit wegen Strafvereitelung durch Unterlassen (§ 13 StGB) führen kann; der Zeuge ist nämlich in dieser Eigenschaft Garant für die staatliche Strafrechtspflege (vgl. OLG Frankfurt, StraFo 1998, 237; OLG Zweibrücken, wistra 1993, 231; LG Ravensburg, NStZ-RR 2008, 177; Fischer, StGB, 56. Auflage 2009, § 258 Rz. 10; Stree in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Auflage 2006, § 13 Rz. 31; Hoyer in: SK-StGB, § 258 Rz. 32).
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